Leider müssen wir Euch mitteilen, dass wir SingleWandern in Kärnten in nächster Zukunft nicht mehr weiter organisieren können. Ab 1.April gilt in Kärnten folgende neue Gesetzesnovelle: http://www.kaernten.bergfuehrer.at/kaernten/News/00000000000gesetz.shtml | ![]() |
d.H. es ist nur mehr Bergwanderführern erlaubt entgeltliche Bergwanderführungen in Kärnten durchzuführen.
Leider gibt es keine genaue Abgrenzung was das ist nach unten, also etwas in derart dass man sagen könnte, wenn jemand nur auf befestigten Wegen oder Straßen marschiert sei dies eine normale Wanderung und keine Bergwanderung. Wir haben auch nicht die Mittel und Zeit hier eine rechtliche Klärung anzustrengen. Somit muss man wohl davon ausgehen, dass alle Wanderungen die wir im Rahmen von SingleWandern in Kärnten angeboten haben, ab nun eine Ausbildung zum Berwanderführer erfordern.
Auch Österreichweit gibt es dazu keine einheitlichen Regelungen. In Tirol Salzburg und Vorarlberg wird dies auch strenger gehandhabt. In anderen Bundesländern
hat man die Trennung der notwendigen Ausbildung an die Baumgrenze gekoppelt. Unterhalb genügt eine Wanderführerausbildung, oberhalb muss
man Bergwanderführer bzw. Bergführer sein oä.
Kärnten hat sich hier nun also auch für eine einheitliche strengere Handhabung entschlossen.
Unsere derzeitigen Kärtner Wanderguides besitzen jedoch keine derartige Ausbildung. Sie sind Natur und Landschaftsführer, Nationalparkguides oder haben eine Ausbildung vom VAVÖ.
Unsere Wanderungen sind ja auch nicht in 'hohen Bergregionen'. Es wird auch generell schwierig sein, Leute zu finden, die eine derartige
Ausbildung besitzen, denn welche Ausbildung man benötigt wird erst ab 01.04. definiert :-( Es gibt also auch noch keine Bergwanderführer in Kärnten.
Es gäbe Bergführer, aber bei uns sind keine. Und auch wenn, welcher Bergführer will schon 'um den Wörthersee' wandern, so wie wir das organisieren.
Es kann sein, dass die VAVÖ-Ausbildung GM + Erweiterungsmodul + Wintermodul zusammen anerkannt werden.
Doch auch das steht noch in den Sternen.
Guides können wenn sie mehr als 3 Jahre schon aktiv waren ansuchen um die Anerkennung. Doch solange das Ansuchen läuft sind sie natürlch KEINE Bergwanderführer und dürfen NICHT wanderführen. Die Behörde hat ferner max. 6 Monate Zeit das Ansuchen zu erledigen.
Um uns oder unsere Guides nicht strafbar zu machen, (bis zu 720€) müssen wir deshalb leider alle zukünftigen Kärntner Wanderungen absagen.
Wir bedauern dies zutiefst und halten es für einen auch für Kärnten touristisch vollkommen falschen Weg, hier ohne Übergangsregelungen
zu agieren. Auch andere Organisation werden hier wohl einige Probleme haben.
Aber das Gesetz ist nunmal da, und man kann es nicht ignorieren.
Für heuer sieht es also schlecht aus...
Und leider ist das, zumindest von unserer Seite her, auch kein Aprilscherz :-(
Wir hoffen, dass es uns zukünftig gelingen wird, dass unsere Guide die Bergwanderührer Genehmigung erhalten, oder wir Guides mit der passenden Ausbildung finden.
Dies erfordert aber leider viel Arbeit und Zeit...
Wir werden alle bei uns registrierten Kärtner Singles informieren, wenn es wieder mal losgehen sollte. Sorry bis dahin...
Nachtrag: Auch die Krone hat am 02.04.2010 unter der Headline Wo hört ab sofort beim Wandern der Berg auf darüber berichtet
UPDATE: ab August 2010 ging's in Kärnten mit unserem neuen Guide Josef der eine der ersten Bergwanderführer Bescheinigungen hat los.
4 Monate Stillstand hat uns also der Kuddelmuddel rund um die Gesetzeseinführung gekostet...